Datenschutzgrundverordnung
Die Gruppierungen in den Pfarren (Jugend, Minis und Jungschar) sind rechtlich gesehen Einrichtungen der jeweiligen Pfarre. Jede Pfarre muss eine*n Datenschutzverantwortliche*n haben, der*die zuständig für alle Themen rund um den Datenschutz ist. Das ist in der Regel der Pfarrer bzw. der Pfarrkoordinator oder die Pfarrkoordinatorin.
Was bedeutet das „Grundrecht auf Datenschutz“? |
Jede/r hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit daran ein schutzwürdiges Interesse besteht. Die Geheimhaltungspflicht umfasst alle personenbezogenen Daten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein schutzwürdiges Interesse besteht! Das heißt, jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtsgrundlage. Das Recht auf Datenschutz erlischt mit dem Tod. |
Was sind personenbezogene Daten? |
Unter „personenbezogene Daten“ versteht man alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Beruf, Einkommensverhältnisse, Matrikendaten, Religionsbekenntnis, … |
Was sind sensible Daten? |
Besonders geschützt ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Als Kirche haben wir stets auch mit der religiösen Überzeugung unserer Mitglieder zu tun, weshalb wir es fast immer mit sensiblen Daten zu tun haben! Grundsätzlich gilt: es sollen nur die Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck unbedingt notwendig sind! |